Reglement & Material:
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Fahrrad:
- Rennrad
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keine Zeitfahrlenker
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keine Lenkeraufsätze
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keine Scheibenräder
- E - Bikes sind nicht erlaubt
- Helmpflicht
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StVO ist einzuhalten
Windschattenzone:
- Bei Wettkämpfen mit Windschattenverbot entspricht die Windschattenzone einem Rechteck im Ausmaß von 10 m Länge und 3 m Breite. Bei voranfahrenden KFZ – Fahrzeugen entspricht
die Windschattenzone einem Rechteck im Ausmaß von 35 m Länge und 5 m Breite. Die Windschattenzone (Rechteck) beginnt am Beginn des Vorderrades des vorfahrenden Athleten und endet
am Beginn des Vorderrades des dahinter fahrenden Athleten.
Einfahren und Passieren der Windschatten-Zone:
- Wettkampfteilnehmer können in folgenden Situationen in die Windschatten-Zone anderer Wettkampfteilnehmer einfahren:
- bei einem Überholvorgang, wenn die Windschatten-Zone 20 Sekunden abgeschlossen werden kann
- aus Sicherheitsgründen
Definition von “Überholt”:
- Ein Wettkampfteilnehmer gilt als überholt, wenn das Vorderrad des Überholenden vor dem des Überholten ist. Der Überholte muss die Windschatten-Zone innerhalb von 5 Sekunden
verlassen. Athleten müssen sich grundsätzlich am rechten Fahrbahnrand halten, um schnelleren Fahrern ein sicheres Überholen zu ermöglichen. Das Blockieren schnellerer Fahrer wird
geahndet.
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